Das Waffengesetz – WaffG
Auszug aus dem WaffG (Gesetzesänderungen und Irrtum vorbehalten). Das Waffengesetz ist seit dem 01.04.2003, die allgemeinen Verwaltungsvorschriften seit dem 23.03.2012 in Kraft. Aktuelle Informationen unter vdb-waffen.de.
I. Genehmigungspflichtige Waffen und Munition
Waffen und Munition
Erwerb
Anmeldung
Führen
1. Waffen über 60 cm Gesamtlänge, wesentliche Teile und Einsätze
- a. Büchsen, Flinten, kombinierte Waffen, KK-Gewehre, Luftgewehre über 7,5 Joule, mehrläufige Schwarzpulverwaffen mit Perkussionszündung
- b. Selbstladebüchsen und Flinten, Magazine max. 2 Patronen
- c. Wechsel- und Austauschläufe, Wechselsysteme
- d. Andere wesentliche Waffenteile
Jahresjagdschein
Ausländerjagdschein (deutsche Behörde)
Waffenbesitzkarte (WBK)
NWR-IDs
Ausländerjagdschein (deutsche Behörde)
Waffenbesitzkarte (WBK)
NWR-IDs
Erwerb auf Jagdschein oder WBK: innerhalb 2 Wochen
Bei Jagdausübung und Hin-/Rückweg: Jagdschein und WBK
Sonst: Waffenschein, WBK und Personalausweis
Sonst: Waffenschein, WBK und Personalausweis
2. Munition (genehmigungspflichtig)
- a. Büchsen- und Schrotpatronen, Patronen mit Flintenlaufgeschossen
- b. Randfeuer- und Flobertpatronen
- c. Randzünder 4 mm mit und ohne Kugel
Obige Erlaubnisse oder Munitionserwerbsschein
Keine Anmeldung erforderlich
Bei Jagdausübung und Hin-/Rückweg: Jagdschein und WBK
Sonst: Waffenschein, WBK und Personalausweis
Sonst: Waffenschein, WBK und Personalausweis
3. Waffen bis 60 cm Gesamtlänge, wesentliche Teile und Einsätze
- a. Pistolen und Revolver, mehrläufige Schwarzpulverpistolen mit Perkussionszündung, Schwarzpulverrevolver
- b. Selbstladebüchsen und -flinten, Magazine über 2 Patronen
- c. Wechsel- und Austauschläufe, Wechselsysteme
- d. Andere wesentliche Waffenteile
Waffenbesitzkarte (WBK)
Zu a) bis Kal. 5,6 mm: ab 18 J.
Ab 5,6 mm: ab 21 J. + Gutachten gem. § 6 Abs. 3 WaffG; ab 25 J. WBK.
NWR-IDs
Zu a) bis Kal. 5,6 mm: ab 18 J.
Ab 5,6 mm: ab 21 J. + Gutachten gem. § 6 Abs. 3 WaffG; ab 25 J. WBK.
NWR-IDs
Innerhalb von 2 Wochen
Bei Jagdausübung und Hin-/Rückweg: Jagdschein und WBK
Sonst: Waffenschein, WBK und Personalausweis
Sonst: Waffenschein, WBK und Personalausweis
4. Munition (Kurzwaffen/Sondermunition)
- a. Pistolen- und Revolverpatronen
- b. Plastik- und Trainingspatronen
- c. Pulverpresslinge Kal. .36 und .44 (Treibladungen)
- d. Nitropulver, Schwarzpulver, Lunten
WBK mit Erlaubnis oder Munitionserwerbsschein
Sprengstofferlaubnisschein
Sprengstofferlaubnisschein
Keine Anmeldung erforderlich
Bei Jagd-/Schießsportausübung und Hin-/Rückweg: Jagdschein und WBK
Sonst: Waffenschein, WBK und Personalausweis
zu d) Sprengstofferlaubnisschein
Sonst: Waffenschein, WBK und Personalausweis
zu d) Sprengstofferlaubnisschein
II. Genehmigungsfreie Waffen und Munition
Waffen und Munition
Erwerb
Anmeldung
Führen
1. Genehmigungsfreie Waffen mit Zulassungszeichen
- a. Einläufige Schwarzpulver-Einzelladerwaffen (Modelle vor 01.01.1871), Bausätze
- b. Luftdruck-, Federdruck- und CO₂-Waffen bis 7,5 Joule mit Zulassungszeichen
- c. Reizstoff-, Signal- und Schreckschusswaffen mit Zulassungszeichen
- d. Einsteckläufe mit Zulassungszeichen
- e. Salutwaffen mit Zulassungszeichen
- f. Signalwaffen Kal. 2 mm (Berloque)
Ab 18 Jahren (amtlicher Nachweis)
zu d) Frei für WBK-Inhaber mit eingetragener Schusswaffe
zu d) Frei für WBK-Inhaber mit eingetragener Schusswaffe
Keine Anmeldung erforderlich
zu a), b), d), e): Waffenschein und Personalausweis/Pass
zu c), f): Kleiner Waffenschein und Personalausweis/Pass
zu c), f): Kleiner Waffenschein und Personalausweis/Pass
2. Nicht schießfähige Modell- und Dekorationswaffen, Pfeil und Bogen, Armbrüste
Frei erwerbbar nach Vollendung des 18. Lebensjahres
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3. Luftgewehrkugeln, Geschosse, Hülsen, Zündhütchen
Frei erwerbbar nach Vollendung des 18. Lebensjahres
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Aufbewahrungsvorschriften – § 36 WaffG
Gültig ab 6. Juli 2017. Angaben ohne Gewähr.
1
Erlaubnisfreie Waffen und Munition
Verschlossenes Behältnis (z. B. abschließbarer Holzschrank, Stahlschrank oder abschließbarer Raum).
2
Langwaffen unbegrenzt und max. 5 Kurzwaffen und Munition
Wertschutzschrank nach Euronorm DIN/EN 1143-1, Sicherheitsstufe 0 (Gewicht unter 200 kg).
3
Langwaffen unbegrenzt und max. 10 Kurzwaffen und Munition
Wertschutzschrank nach Euronorm DIN/EN 1143-1, Sicherheitsstufe 0 (Gewicht über 200 kg).
4
Lang- und Kurzwaffen in unbegrenzter Stückzahl und Munition
Wertschutzschrank nach Euronorm DIN/EN 1143-1, Sicherheitsstufe 1.
Für vor dem 6. Juli 2017 erworbene A- und B-Schränke gilt Bestandsschutz. Sie können weiterhin genutzt werden. Ist der Schrank nach den gesetzlichen Regelungen voll, muss beim Neukauf mindestens ein Schrank der Sicherheitsstufe 0 erworben werden.
Alle Waffen dürfen nur ungeladen gelagert werden. Für Wertschutzschränke ab Stufe 0 gilt: Waffen und Munition müssen nicht getrennt aufbewahrt werden.
Alle Waffen dürfen nur ungeladen gelagert werden. Für Wertschutzschränke ab Stufe 0 gilt: Waffen und Munition müssen nicht getrennt aufbewahrt werden.