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Eiabzugeisen inkl. Bunker
Eiabzugeisen inklusive Bunker – Effizient und sicher in der Anwendung Das Eiabzugeisen mit einer Bügelweite von 38 cm ist sowohl CE als auch AIHTS zertifiziert und entspricht den strengen Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie. Diese hochwertige Ausstattung ist ideal für den professionellen Einsatz, da sie sowohl Sicherheit als auch eine hohe Effizienz garantiert. Besonders bei der Arbeit in anspruchsvollen Umgebungen bietet es maximale Zuverlässigkeit. Im Lieferumfang enthalten: Eiabzugeisen mit Bügelweite von 38 cm Fangbunker für eine sichere Handhabung Spannzange für präzises Arbeiten Entsicherungsstab für zusätzliche Sicherheit Mit dieser hochwertigen Ausrüstung sind Sie bestens gerüstet, um das Eiabzugverfahren sicher und effektiv durchzuführen. Der Fangbunker und die weiteren Bestandteile sorgen dafür, dass alle Vorgänge kontrolliert und sicher ablaufen.
Ballistol Fallenöl (65 ml)
✔ Vollständig geruchs- und geschmacksneutral – kein Fremdgeruch für Wildtiere
✔ Für alle Fallenarten einschließlich Selbstschussfallen
✔ Temperatureinsatzbereich: -50 °C bis +150 °C
✔ Hält bewegliche Teile geschmeidig, beseitigt Schwergängigkeit
Inhalt: 0.065 L (110,77 € / 1 L)
Fallenöl
Geruchloses Spezialöl zur Pflege aller Fallen. Inhalt: 100 ml
Inhalt: 0.1 L (75,00 € / 1 L)
Erie-Raubwildfalle – 105x30x26 cm
Mehrzweckfalle zum Lebendfang aus 3-fach verzinktem Draht mit 2 Einhängen. Funktioniert zuverlässig. Auslösung durch Wipptrittbrett. Alle Teile aus Aluminium, Fallentüren aus 3-fach verzinktem Stahlblech. Sorgfältige Handarbeit gerantiert eine lange Lebensdauer.Maschenweite: 25x25 mmMaße (LxBxH in cm): 105x30x26
Drahtfalle, zweiseitig
✔ Tierschonender Lebendfang mit sicherer Fangmechanik
✔ Robuster, grün lackierter 2,7 mm Draht – wetterfest & langlebig
✔ Zweiseitig fangend – höhere Erfolgsquote im Revier
✔ Innenliegende Fallklappen verhindern Verletzungen
✔ In 4 Größen für unterschiedliche Wildtierarten erhältlich
Erie-Raubwildfalle – 105x40x33 cm
Mehrzweckfalle zum Lebendfang aus 3-fach verzinktem Draht mit 2 Einhängen. Funktioniert zuverlässig. Auslösung durch Wipptrittbrett. Alle Teile aus Aluminium, Fallentüren aus 3-fach verzinktem Stahlblech. Sorgfältige Handarbeit gerantiert eine lange Lebensdauer.Maschenweite: 25x25 mmMaße (LxBxH in cm): 105x40x33
Erie-Raubwildfalle – 105x26x26 cm
Mehrzweckfalle zum Lebendfang aus 3-fach verzinktem Draht mit 2 Einhängen. Funktioniert zuverlässig. Auslösung durch Wipptrittbrett. Alle Teile aus Aluminium, Fallentüren aus 3-fach verzinktem Stahlblech. Sorgfältige Handarbeit gerantiert eine lange Lebensdauer.Maschenweite: 25x25 mmMaße (LxBxH in cm): 105x26x26
Fallen für die Fangjagd im Revier
Die Fallenjagd ist ein wirksames Mittel der Revierarbeit, besonders bei nachtaktivem Raubwild, das mit der Büchse allein kaum zu erreichen ist. Sie unterliegt dafür klaren gesetzlichen Vorgaben zu Fallentyp, Kontrolle und Sachkunde.
Lebendfang und Totfang
Erlaubt sind in Deutschland ausschließlich Fallen, die ein Tier entweder unversehrt lebend fangen, etwa Draht- oder Kastenfallen, oder es durch Zugauslösung sofort und zuverlässig töten, wie das Eiabzugeisen. Welche Regelung im Detail für die Auslösung gilt und warum, steht in den Fragen weiter unten.
Fangbunker für gezielten Einsatz
Ein Fangbunker aus Beton oder Holz hat eine schmale, oft seitlich versetzte Eingangsöffnung, durch die nur die gewünschte Zielart wie Marder oder Fuchs zum Köder gelangt. Größere Tiere wie Hunde erreichen den Köder und damit den Auslösemechanismus gar nicht erst. Das schützt nicht jagbare Arten und Haustiere vor versehentlichem Fang und erhöht gleichzeitig die Sicherheit für Menschen im Umgang mit der gespannten Falle.
Häufige Fragen zur Fallenjagd
In den meisten Bundesländern nicht ganz. Zusätzlich zum Jagdschein ist ein gesonderter Fallenlehrgang beziehungsweise Sachkundenachweis vorgeschrieben, der die sachgerechte Handhabung und die rechtlichen Grundlagen der Fallenjagd vermittelt. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, eine Nachfrage bei der zuständigen Jagdbehörde oder dem Landesjagdverband schafft Klarheit.
Lebendfallen müssen mindestens einmal täglich kontrolliert werden, das schreibt das Tierschutzgesetz ausdrücklich vor. Ein gefangenes Tier darf nicht länger als unbedingt nötig in der Falle verbleiben, regelmäßige, verlässliche Kontrollgänge sind deshalb keine Kür, sondern Pflicht.
Eine zugauslösende Falle wie das Eiabzugeisen sorgt dafür, dass das Tier mit dem Vorderkörper in den tötenden Mechanismus gerät, was einen schnellen, zuverlässigen Tod wahrscheinlicher macht. Druckauslösende Fallen wie das verbotene Tellereisen fangen dagegen am Bein, verursachen erhebliche Schmerzen und töten nicht zuverlässig, genau deshalb sind sie untersagt.
Nie mit bloßen Händen. Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd empfiehlt ausdrücklich, dafür ein geeignetes Hilfsmittel wie einen Spannhebel zu nutzen. Die Bügel eines Fangeisens schließen mit erheblicher Kraft, ein Finger oder Daumen zwischen den Bügeln kann dabei ernsthaft verletzt werden.
Nach jedem Einsatz bei Nässe oder Kontakt mit Feuchtigkeit lohnt sich eine kurze Kontrolle und bei Bedarf ein dünner Ölfilm auf den beweglichen Teilen. Wird die Falle über längere Zeit nicht genutzt, etwa außerhalb der Fangzeit, verhindert eine gründliche Ölung vor der Einlagerung Rostbildung und erhält die zuverlässige Auslösefunktion.